Klimaneutrales Aachen 2030

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 4.6.2024 wurde das neue Klimaschutz Handlungsprogramm vorgestellt. Es enthält priorisierte Klimaschutzkonzepte, die ab dem Jahr 2025 zusätzlich zu den bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1 umgesetzt werden sollen. Hierbei werden Handlungsfelder aus dem Gutachten „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ berücksichtigt. In Summe sparen die Maßnahmen mindestens 106.000 t CO2eq jährlich ein.
Hintergrund
Im Jahr 2023 hat die Verwaltung das Gutachten zur Klimaneutralität 2030 beauftragt, welches sich in zwei Bände gliedert. Band 1 „Der Weg“ umfasst eine Anpassung bzw. Neujustierung der strategischen Ausrichtung der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Aachen auf das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030. Band 2 „Die Aktivitäten“ benennt konkrete Maßnahmenvorschläge für den Zeitraum 2025 – 2030 (IKSK 2). Das fertige Gutachten wurde im März 2024 dem Rat vorgelegt. Dieser hat die Verwaltung beauftragt, aus den Maßnahmenvorschlägen des Gutachtens ein umsetzbares Handlungsprogramm zu erarbeiten und die erforderlichen Personal- und Finanzbedarfe maßnahmenscharf zu ermitteln.
Ziel des Handlungsprogramms ist es, die Weichen für das Ziel Klimaneutralität bis 2030 zu stellen. Um das erreichen zu können, ist eine klare Fokussierung auf die großen Hebel. Das sehr erfolgreiche IKSK 1 und die hieraus abgeleiteten Schlussfolgerungen bieten hierbei eine entscheidende Grundlage für das nun vorliegende Handlungsprogramm, welches einen Rahmen für die Zeit nach dem IKSK 1, also für die Jahre 2026 bis 2030, liefern soll.
Der Weg bis 2030 wird ein iterativer Prozess bleiben und Anpassungen in den einzelnen Maßnahmen werden je nach Erkenntnis und politischen Beschluss folgen. Hierzu soll aus Sicht der Verwaltung auch ein Verfahren gefunden werden, wie ein verbessertes Monitoring zu einer Nachsteuerung bei Nichterreichung der gesetzten Ziele auch nachgesteuert werden kann.
Vorgehen bei der Priorisierung der Maßnahmenvorschläge
Um eine Priorisierung der insgesamt 54 vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem IKSK 2 bzw. weiterer sehr relevanter Bereiche zu vornehmen zu können, wurde zunächst eine Bewertungsschema entwickelt. Dieses bewertet neben der Klimawirkung auch die Wirtschaftlichkeit, die Umsetzbarkeit und beinhaltet auch eine zeitliche Komponente. Ebenfalls berücksichtigt wurde, ob die Maßnahmen die Stadt als Vorbild in der Stadtgesellschaft positionieren können. Die Bewertung der einzelnen Maßnahmen sowie die anschließende Festsetzung der Personal- und Finanzbedarfe erfolgte in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachbereichen.
In Teilen konnten hier neue Maßnahmen mit laufenden Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept von 2020 (IKSK 1) kombiniert werden. Alle weiteren laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1, die bereits im Haushalt für das Jahr 2025 enthalten sind, werden gemäß dem Beschluss des Rats vom 13.03.2024 weitergeführt.
Stellen und Haushaltsmittel für die Umsetzung des Handlungsprogramms
Aus den im IKSK 2 vorgeschlagenen 54 Maßnahmen werden nach der verwaltungsinternen Abstimmung unter Berücksichtigung des IKSK 1 insgesamt 30 Maßnahmen priorisiert. Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm ist es erforderlich, dass 27 der bestehenden Stellen aus dem IKSK 1 entfristet werden. Zusätzlich ist eine Neueinrichtung von 17 weiteren Stellen erforderlich. Die Aufteilung der Stellen auf die einzelnen Fachbereiche und Maßnahmen sind dem Handlungsprogramm zu entnehmen.
Die Kosten der priorisierten Maßnahmen aus dem IKSK 2 belaufen sich nach Einschätzung der Verwaltung auf jährlich ~39 Mio. € konsumtiv (davon knapp 30 Mio. € für den Ausbau des ÖPNV) und ~22 Mio. € investiv.
Insbesondere bei den im Handlungsprogramm enthaltenen priorisierten Großprojekten (z.B. Regiotram, Wasserstoffinfrastruktur) ist zum jetzigen Zeitpunkt keine finale Kosteneinschätzung möglich.
Strukturelle Projektbegleitung: Multiprozessmanagement und Monitoring
Im Rahmen der EU Mission 100 klimaneutrale und smarte Städte (100 CNSC) hat die Stadt Aachen im März den Klimastadtvertrag bei der EU Kommission eingereicht. Ein Teil des Stadtvertrags ist der sogenannte „Action Plan“, der unter anderem die Maßnahmen beschreibt, die die Stadt für das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 durchführt. Die priorisierten Maßnahmen sollen der Beitrag der Stadtverwaltung Aachen zum Klimastadtvertrag sein. Der Klimastadtvertrag sieht vor, den „Action Plan“ regelmäßig zu aktualisieren, neue Maßnahmen zu ergänzen und nicht laufende oder nicht wirksame Maßnahmen zu stoppen. Das aus dem IKSK 2 resultierende Handlungsprogramm soll ebenfalls einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung unterliegen, um bis 2030 eine höchstmögliche Wirksamkeit entfalten zu können.
Eine zentrale Rolle spielt dabei ein einzuführendes Multiprozessmanagement und ein Monitoring-Team in DEZ VII und FB36, welches dezernatsübergreifend das gesamte Portfolio der Klimaschutzprojekte in ihrer Umsetzung organisiert und kontrolliert. Dieses soll durch ein digitales Monitoring der Maßnahmen und deren Fortschritte gestützt werden. Hierzu soll eine Softwarelösung implementiert werden, die den Fortschritt und die Wirkung der Maßnahmen überwacht. Zusätzlich sollen die Maßnahmen und klimarelevanten Daten für die Bürger*innen verständlich aufbereitet und öffentlich auf einer Online-Plattform dargestellt werden. Das Zusammenspiel des Multiprozessmanagements und des Monitorings soll ermöglichen, Probleme bei der Umsetzung von Projekten zu erkennen und schnell gegenzusteuern. Das neue Monitoring löst das bisherige Monitoring im „European Energy Award“ ab.
Weitere Vorgehensweise
Nach Beschluss des Handlungsprogramms durch die Fachausschüsse und den Rat erfolgt eine Prüfung der bereits beantragten Entfristungen und Neueinrichtungen von Stellen durch den FB 11. Parallel erfolgt eine Einbringung der maßnahmengebundenen Finanzmittel in die Haushaltsberatungen durch die jeweiligen Fachbereiche.
Zur Festlegung der genauen zeitlichen und inhaltlichen Abläufe der Maßnahmen werden im Rahmen des Multiprozessmanagements in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen Projektpläne entwickelt, welche Meilensteine und Ziele maßnahmenscharf festlegen.
Um direkt mit einem funktionierenden Monitoring zu beginnen schreibt die Verwaltung die Anschaffung einer entsprechenden Software bereits im Sommer 2024 aus.