Was ist CSRD/ESRS

Entstehung
Die ESRS wurden entwickelt, um den Bedarf an konsistenter und vergleichbarer Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu decken. Vor ihrer Einführung variierte die Berichterstattung erheblich in Umfang, Detailgenauigkeit und Qualität, was es den Stakeholdern erschwerte, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten und zu vergleichen. Die ESRS zielen darauf ab, diese Unterschiede zu beseitigen, indem sie einen einheitlichen Berichtsrahmen schaffen, der die Nachhaltigkeitsziele der EU widerspiegelt und mit internationalen Berichterstattungsinitiativen im Einklang steht.
Wen betrifft ESRS und wann?
Die Berichtspflicht ist wird gestaffelt nach Unternehmensgröße eingeführt. Der aktuelle Fahrplan sieht folgendermaßen aus:
- Geschäftsjahr 2024: Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen welche bisher unter die CSR-RUG/NFRD fallen
- Geschäftsjahr 2025: große Unternehmen die mind. zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen
- Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. €
- Umsatzerlöse größer als 50 Mio. €
- Mehr als 250 Beschäftigte
- Geschäftsjahr 2026: börsennotiertes / kapitalmarktorientiertes KMU die mind. zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen
- Bilanzsumme von mehr als 450 Tsd. €
- Umsatzerlöse größer als 900 Tsd. €
- Mehr als 10 Beschäftigte
- Geschäftsjahr 2028: nichteuropäische Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen
- Netto-Konzern-Umsatz in EU von mehr als 150 Mio. €
- mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
Aufbau
Der Aufbau der ESRS gliedert sich in eine Reihe von themenbezogenen und sektorspezifischen Standards. Die themenbezogenen Standards behandeln spezielle Nachhaltigkeitsthemen und sind in Themen- und Unterthemen sowie ggf. weitere Unter-Unterthemen unterteilt. Sie können besondere Anforderungen festlegen, welche über die „ESRS 2: Allgemeine Angaben“ hinausgehen und diese ergänzen. Diese spezifischen Vorgaben müssen von Unternehmen zusätzlich befolgt werden. Sektorspezifische Standards gelten branchenweit und adressieren Aspekte wie Auswirkungen, Chancen und Risiken, die in themenbezogenen Standards nicht ausreichend berücksichtigt werden. Sie bieten einen tiefen Einblick in die wichtigsten Themen einer Industrie und fördern eine höhere Vergleichbarkeit der Unternehmen. Die branchenspezifischen Standards befassen sich mit spezifischen Nachhaltigkeitsthemen wie Klimawandel, biologischer Vielfalt und sozialem Wohlergehen.
ESRS 1
enthält allgemeine Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens, definiert die Anwendungsregeln für die Standards, Struktur der Berichte und Berichtsprinzipien. Darunter fallen auch Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse und dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, der Einbeziehung von Stakeholdern bei der Bestimmung wesentlicher Themen, Erläuterungen zur Verbindung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten mit den Berichtsanforderungen sowie Prinzipien zur Berichterstattung über Liefer- und Wertschöpfungsketten. Gemäß der vorgesehenen Anwendungsregeln können Unternehmen ganze Berichtsstandards auslassen, sofern sie die darin abgedeckten Nachhaltigkeitsthemen als unwesentlich bestimmen. Für als wesentlich deklarierte Themen sind die jeweiligen Berichtsstandards anzuwenden und gegebenenfalls auch darüberhinausgehende Informationen offenzulegen. Bestimmte Kennzahlen oder Datenpunkte können auch für wesentliche Themen ausgelassen werden, falls diese im Einzelfall unwesentliche Informationen erzeugen würden. Verpflichtend von allen Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD anzuwenden, sind die Anforderungen des Berichtsstandards ESRS 2 „General Disclosures“.
ESRS 2
enthält themenübergreifende Berichtsanforderungen. Offenzulegen sind unter anderem Governance-Strukturen sowie das Verhältnis von Strategie und Geschäftsmodell hinsichtlich Nachhaltigkeitsthemen. Zudem ist der Prozess zur Ermittlung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen (sog. „impacts, risks and opportunities“ – IRO) zu beschreiben. ESRS 2 definiert darüber hinaus Mindestberichtsanforderungen (sog. „Minimum Disclosure Requirements“) zu Unternehmenspolitiken, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen, die Grundlage für die entsprechende Berichterstattung anhand der themenbezogenen Standards sind. ESRS 2 folgt sinngemäß einer von der “Task Force on climate-related financial disclosures” (TCFD) empfohlenen Struktur, wodurch Kompatibilität internationalen Berichtsstandards hergestellt werden soll. Diese Struktur gilt auch für die themenbezogenen ESRS.
ESRS E1
enthält Berichtsanforderungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie.
ESRS E2
enthält Berichtsanforderungen zur Umweltverschmutzung, insbesondere zur Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie besorgniserregenden Stoffen.
ESRS E3
enthält Berichtsanforderungen zu Wasserverbräuchen und der Nutzung mariner Ressourcen.
ESRS E4
enthält Berichtsanforderungen zu Biodiversität und Ökosystemen, unter anderem zu Landnutzung und Landnutzungsänderung, inklusive Entwaldung, invasiven Arten und weiteren Treibern für Biodiversitätsverlust sowie zum Zustand von Arten und Ökosystemen.
ESRS E5
enthält Berichtsanforderungen zu Ressourcennutzung und Circular Economy, insbesondere zu Materialien und deren zirkulären Verwendung, Produkten des Unternehmens und zirkulären Verwendungsmöglichkeiten sowie Abfällen.
Die wichtigsten Aspekte der ESRS
Doppelte Wesentlichkeit: Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit verlangt von Unternehmen, Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven zu betrachten: Erstens, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre finanzielle Leistung beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), und zweitens, wie die Geschäftstätigkeit des Unternehmens Umwelt und Gesellschaft beeinflusst (Auswirkungswesentlichkeit). Dies führt zu einer umfassenden Analyse, die den gesamten Nachhaltigkeitsfußabdruck eines Unternehmens abdeckt.
Vergleichbarkeit und Konsistenz: Die ESRS sollen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsberichte über verschiedene Unternehmen hinweg vergleichbar und im Laufe der Zeit konsistent sind. Dies ermöglicht es Stakeholdern, den Fortschritt der Unternehmen zu verfolgen und auf vergleichbaren Daten basierende fundierte Entscheidungen zu treffen.
Beteiligung von Interessengruppen: Die ESRS betonen die Bedeutung der Stakeholder-Einbindung im Berichtsprozess. Unternehmen sollten aktiv mit verschiedenen Interessengruppen kommunizieren, um zentrale Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und ihre Erwartungen sowie Anliegen zu berücksichtigen
Risikomanagement: Die ESRS verlangen von den Unternehmen, darüber zu berichten, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren, bewerten und managen. Dies umfasst sowohl kurzfristige Risiken als auch langfristige Risiken, die das Geschäftsmodell und die Wertschöpfung des Unternehmens beeinträchtigen könnten#
Zukunftsorientierte Angaben: Die ESRS verlangen von den Unternehmen zukunftsorientierte Angaben über ihre Nachhaltigkeitsziele, -vorgaben und -strategien. Dieser zukunftsgerichtete Ansatz ermutigt die Unternehmen, langfristige Nachhaltigkeitsinitiativen zu planen und in diese zu investieren
Integration mit der Finanzberichterstattung: Die ESRS sind so konzipiert, dass sie in die Finanzberichterstattung integriert sind. Dies spiegelt die Auffassung der EU wider, dass Nachhaltigkeit und finanzielle Leistung untrennbar miteinander verbunden sind. Durch ihre Integration wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung keine isolierte Übung ist, sondern in die allgemeinen Berichterstattungs- und Governance-Prozesse des Unternehmens eingebettet ist.
ESRS Fazit und Ausblick
Die Einführung der ESRS markiert einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie europäische Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsinitiativen berichten. Diese Standards stellen nicht nur ein Instrument für Transparenz und Verantwortung dar, sondern können auch als Katalysator für positive Veränderungen in der Geschäftswelt dienen. Die ESRS sind ein elementarer Bestandteil der CSRD und somit ein relevanter Baustein, um die Ziele des „Green Deal“ zu erreichen. Durch die Befolgung dieser Richtlinien können Unternehmen nicht nur ihre eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen verbessern, sondern auch Vertrauen bei Stakeholdern aufbauen, die Attraktivität für Finanzinvestoren erhöhen und ihre Marktposition stärken. Insgesamt zeigt die Einführung der ESRS das Engagement Europas für eine nachhaltigere Zukunft und setzt Maßstäbe für andere Regionen weltweit.